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Je nach Ausprägung der Ausfälle durch eine Lähmung, ist es erforderlich eine knie- und knöchelübergreifende Orthese anzufertigen. Nach Anamnese (Patientendaten Erfassung wie Grunderkrankung und persönliches Umfeld) sowie die Feststellung der Restkraft (Kraftgrad nach Janda) und Beweglichkeit (Bewegungseinteilung nach Neutral Null Methode) durch den verantwortlichen Techniker, kann eine entsprechende Versorgung geplant und nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt werden. Die Bandbreite der Möglichkeiten von elektronisch gesteuert bis hin zur feststellbaren Versorgung ist enorm. Unsere Techniker handeln stets nach dem grundlegenden Prinzip „SO VIEL WIE NÖTIG SO WENIG WIE MÖGLICH“.